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Ästhetische Chirurgie / Plastische Chirurgie Stuttgart

Presse

23.04.2008

Verbraucherschutz bei Schönheitsoperationen

Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Ästhetischen und Rekonstruktiven Chirurgen

Pressetext verifiziert von Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie Dr. Khorram aus Stuttgart

Berlin – Darin sieht Prof. Dr. Günter Germann, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) den Kernpunkt, des heute im Rahmen der Verbände-Anhörung zu beratenden Antrages der Regierungsfraktionen „Missbräuche im Bereich der Schönheitsoperationen gezielt verhindern – Verbraucher umfassend schützen“

Ein kaum zu durchschauender „Markt“

„Leider ist für Patienten, konfrontiert mit Instituten für ästhetische Medizin, Internetauftritten von selbst ernannten ‚Schönheitschirurgen‘ und dubiosen ‚Fernsehärzten‘ kaum zu durchschauen, wie qualifiziert der behandelnde Arzt ist“, konstatiert der Plastische Chirurg. Zwar sei die Ausbildung für ästhetische Eingriffe am ganzen Körper mit der sechsjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, für jene Eingriffe im Kopf- und Halsbereich mit der Zusatzweiterbildung Plastische Operationen für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen sowie HNO-Ärzten eindeutig geregelt, dies sei Patienten aber zu wenig bekannt, führt Prof. Germann aus. Nur so könne er sich auch die Ergebnisse der aktuell viel zitierten Umfrage der Stiftung Warentest erklären, die bei von 558 Patienten beantworteten Bögen ausmachte, dass jeder vierte unzufrieden sei. „Kein Wunder, nach der Qualifikation des Arztes wurde nicht gefragt“, stellt Germann fest und bedauert, dass die Diskussion häufig basierend auf wenig validen oder falsch dargestellten Daten geführt werde.

Eingriffe bei Teenagern – ein überschätztes Problem?

In diesem Zusammenhang sei auch die aktuelle Diskussion um ästhetische Eingriffe bei Teenagern zu sehen, hier werde willkürlich mit bis zu 10.000 Eingriffen, basierend auf einer Umfrage der DGPRÄC aus dem Jahr 2004 argumentiert und dabei offensichtlich bewusst verschwiegen, dass es sich hierbei fast ausschließlich um die Korrekturen von sogenannten Fehlbildungen, zumeist der Ohren, handele. „Somit also um chirurgische Maßnahmen, denen ein starker psychischer Leidensdruck vorausgegangen ist. Wir würden uns gegen ein Verbot nicht sperren, weisen aber darauf hin, dass bei der schwierigen Abgrenzung von rein ästhetisch und medizinisch indiziert die Gefahr besteht, dass auch psychologisch indizierte Eingriffe dann durch das Raster fallen“, stellt er klar.

Lösungsansätze auf breiter Ebene gibt es!

Ein wirksamer und aus Sicht der Plastischen und Ästhetischen Chirurgen zielführender Ansatz sei, so Germann, ein Modell analog zu dem Verfahren in Großbritannien. Hier muss der Arzt seine Haftpflichtversicherung gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen, die Versicherung Schadensfälle an diese melden. „So ließe sich“, schließt Germann „zumindest steuern, dass jeder Fall kritisch begutachtet und entsprechende Konsequenzen gezogen werden. Von einer solchen Bereinigung könnten Patienten unmittelbar profitieren!“

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